Allgemeine Geschäftsbedingungen der IAPP

§1 Geltung der Bedingungen / Vertragsschluss:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Basis aller Leistungen der International Association of Press Photographers Inc. im folgenden "IAPP" genannt. Die Mitglieder, Vertrags- und Geschäftspartner der International Association of Press Photographers Inc. (IAPP) werden nachfolgend Mitglieder genannt.

§2 Leistung und Angebot:

Die Angebote der IAPP sind unverbindlich. Etwaig zur Verfügung gestellte Gratis-Angebote und Dienste können ohne Angabe von Gründen verändert oder zurück genommen werden. Die IAPP bietet Mitglieder an, sich als IAPP Mitglied zu akkreditieren. IAPP bietet hierzu mehrere "Mitgliedsarten" (SIM, PIM) an. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Das Mitglied erhält eine Rechnung per Email zur Vorab-Bezahlung. Im Zusammenhang mit einer Akkreditierung, erhält das Mitglied verschiedene Presse-Dokumente (Presse-Ausweis, ID-Card, PKW Presse-Schild, Akkreditierungs-Urkunde u. a.) zur freien Verfügung. Diese Dokumente werden dem Mitglied gratis zur Verfügung gestellt, bleiben allerdings im Eigentum von IAPP. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme von Mitgliedschaft. IAPP behält sich das Recht vor, die Annahme von Mitgliedschaften zu verweigern. IAPP kommt nicht für Kosten auf, die das Mitglied durch seine Arbeit produziert. Das Mitglied ist ausdrücklich weder Vertreter noch Angestellter der IAPP und darf dies in keinster Weise Dritten gegenüber zum Ausdruck bringen.

§3 Versand und Gefahrübergang:

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Mitglieds. Die Gefahr geht auf das Mitglied ab dem Zeitpunkt über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt hat IAPP nicht zu vertreten. Sie berechtigen IAPP, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. IAPP übernimmt keine Haftung für Verzögerungen (z.B. durch technische oder serverbedingte Ausfälle). IAPP hat keinen Einfluß darauf, wann die zuständige Landespost die Lieferung vor Ort zustellt, daher kann die Zustellung je nach Zielland 7 - 14 Tagen in Anspruch nehmen.

Die Pressedokumente und Merchandising Artikel der IAPP werden innerhalb von 10-14 Werktagen nach Vorliegen aller erforderlichen Daten und nach Zahlungseingang versendet.

Wir liefern nach America, Europa und ins weitere Ausland mit Ausnahme der Ausschlussländer (ausgeschlossen sind: Cook Inseln, Indonesien, Iran, Irak, Kuba, Liberia, Libyen, Myanmar/Burma, Nauru, Nordkorea, Nigeria, Philippinen, Sierra Leone, Sudan, Syrien).

Kostenlose Presseausweis-Sets, die Sie mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten, werden nur an solche Mitglieder gesendet, die uns wie auf unserer Webseite vereinbart ein digitales Passfoto zur Verfügung gestellt haben. Versäumen Sie es, uns dieses Passfoto zur Verfügung zu stellen, sind wir nicht verpflichtet, Ihr Presseausweis-Set herzustellen oder zu verschicken. Durch das Versäumnis, besagtes Foto zur Verfügung zu stellen, haben Sie kein Recht auf volle oder teilweise Rückerstattungen.

§4 Mitgliedschaft:

A, Dauer Verlängerung und Nachweise:

Unmittelbar nach erfolgter Bezahlung und Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft bei IAPP werden Sie als aktives IAPP Mitglied bestätigt. Die Bestätigung durch IAPP kann u. a. bedingt sein durch den Erhalt Ihres vollständigen Antrags auf Mitgliedschaft und, falls zutreffend, die Prüfung aller notwendigen Voraussetzungen in Form von: Benennung im Impressum eines presserelevanten Mediums oder aktueller Veröffentlichungen oder über aktuelle Honorarabrechnungen mit einem presserelevanten Medium. IAPP ist berechtigt, vom Mitglied weitergehende Nachweise über die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit zu verlangen und nimmt in regelmäßigen Abständen Stichproben vor. Das Mitglied ist in diesem Kontext verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen Nachweise zu seiner aktuellen journalistischen Tätigkeit vorlegen. Kommt das Mitglied dieser Aufforderung nicht nach oder weist er nach Ablauf von 18 Monaten nach Anmeldung seine journalistischen Tätigkeit nicht unaufgefordert nach, entfallen die Voraussetzungen zur Ausstellung der Pressedokumente bzw. Presseausweises.

Sollte Ihre Mitgliedschaft nicht bestätigt werden, wird IAPP ihre Mitgliedsbeiträge zurückerstatten.

Ihre neue Mitgliedschaft ist ab dem Datum Ihrer Bestätigung durch IAPP immer bis zum 31.12. gültig. (Hintergrund: Es werden immer zum 01.01. neue Press Card, Id Card´s herausgegeben) Ihre Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf des Jahres nicht automatisch.

Sie werden jährlich im Oktober per email benachrichtigt und können Ihre Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängern, indem Sie die fälligen Jahresgebühren (Standard SIM oder Professional Mitgliedschaft PIM ) entrichten. IAPP hat das Recht, Ihnen aus Gründen jeglicher Art die Erneuerung Ihrer Mitgliedschaft zu verweigern. IAPP behält sich das Recht vor, die Erneuerungsgebühr jederzeit durch Bekanntgabe der veränderten Erneuerungsgebühren auf www.ia-pp.com zu ändern. 30 Tage nach Ablauf (in der Regel zum 30. Januar) wird Ihr Datensatz gelöscht.

B, Rechte und Pflichten:

Als Mitglied sind Sie verpflichtet, sich nach den Ethik Regeln der IAPP und dem Verhaltens- Codex für Journalisten zu halten. Die hier festgelegten Geschäftsbedingungen und Richtlinien einzuhalten. IAPP darf die Geschäftsbedingungen und Richtlinien nach freiem Ermessen verändern.Sie erklären sich damit einverstanden, dass es einen direkten Verstoß gegen die Regeln von IAPP darstellt, Ihre IAPP-Pressedokumente wie z.B. Press Card, Press ID Card, Certification irgendeiner Form zu verändern, ein Verstoß stellt einen Betrug dar und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Nichterfüllung dieser Geschäftsbedingungen und/oder der Richtlinien können zu sofortiger Beendigung Ihrer Mitgliedschaft führen. Der Presseausweis und die Press ID Card ist alleiniges Eigentum der IAPP, das zu nutzen Sie für die Dauer Ihrer ordnungsgemäßen Mitgliedschaft berechtigt sind.

C, Zahlungsmöglichkeiten, Zahlungsbedingungen:

  • Die Bezahlung erfolgt per Scheck, Banküberweisung, PayPal, Google Checkout oder durch Bezahlung via Kreditkarte.
  • Skonto wird nicht gewährt. Die Lieferung der Ware erfolgt unmittelbar nach Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der IAPP.
  • Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Betrag dem Kartenkonto belastet.
  • Sollte ein von Ihnen an die IAPP ausgestellter oder gezahlter Scheck zurückgewiesen werden, stimmen sie zu, IAPP alle gesetzlich vereinbarten Kosten zu erstatten ("Scheckrückgabegebühren").

D, Hinweise zur Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen

Für Beträge, die Sie IAPP schulden, behält sich IAPP das Recht vor, Mahngebühren, Inkassokosten und Scheckrückgabegebühren einzufordern. Sollte Ihre Mitgliedschaft auf Grund nicht erfolgter Zahlung von Gebühren beendet werden, verpflichten Sie sich, alle IAPP Presseausweisdokumente an die IAPP-Zentrale zurückzusenden.

Im Falle einer nicht autorisierten Kreditkartenrückbuchung Ihrerseits hat IAPP das Recht, die Rückbuchung anzufechten. Sie verpflichten sich, IAPP alle durch nicht autorisierte oder willkürliche Rückbuchungen eingetretenen Rückbuchungsbeträge oder Gebühren zu erstatten. Die von uns einziehbare Rückbuchungsgebühr beträgt mindestens 30 USD und höchstens 60 USD.

Die Belastung Ihrer Kreditkarte stellt nur eine Zustimmung zu Ihrer Mitgliedschaft und zur Aktivierung Ihres Kontos dar und beinhaltet keine Gebühren für die Nutzung unserer Presseausweisdokumente. Die Nutzung Ihrer Presseausweisdokumente ist eine in Ihrer Mitgliedschaft enthaltene Leistung und nicht Teil der jährlich von Ihnen gezahlten Mitgliedsbeiträge. Alle Presseausweisdokumente sind Eigentum von IAPP und werden Ihnen für die Zeit Ihrer aktiven IAPP-Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt.

Sollte die Zahlung der Mitgliedsbeiträge durch Paypal mit Kreditkarte erfolgen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die volle Zahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge nach Aktivierung Ihres IAPP-Kontos fällig ist.

E. Kündigung oder Ablauf ihrer Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahressende gekündigt werden. Mit Wirksamkeit der Kündigung verliert das Mitglied die Nutzungsrechte auf seine Pressedokumente. Ansprüche auf Rückzahlung für vorab geleistete Gebühren oder Pauschalen (z. B. Gebühr für Akkreditierung oder Jahresmarken) sind ausgeschlossen. IAPP verzichtet auf das Recht der Kündigung, vorausgesetzt, das Mitglied hält sich an die AGB. Verstößt das Mitglied gegen die AGB grob, so kann der Mitgliedsstatus mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung von Fristen, gekündigt werden und das Mitglied hat kein Recht auf jede Art von Rückerstattung von Zahlungen und Mitgliedsbeiträgen.

Nach Beendigung, Kündigung oder Ablauf Ihrer Mitgliedschaft müssen Sie IAPP auf Aufforderung hin alle Materialien einschließlich des Presseausweis-Sets und anderer Materialien, die IAPP-Logos enthalten auf eigene Kosten an die IAPP Zentrale zurücksenden.

Nach Beendigung, Kündigung oder Ablauf Ihrer Mitgliedschaft müssen Sie IAPP auf Aufforderung hin alle Materialien einschließlich des Presseausweis-Sets und anderer Materialien, die IAPP-Logos enthalten auf eigene Kosten an die IAPP Zentrale zurücksenden.

§5 Presse-Dokumente:

Die Presse-Dokumente der IAPP werden personenbezogen ausgestellt und behalten auch dann Gültigkeit, wenn das Mitglied seine journalistische Tätigkeit wechselt. Im Zuge der jährlich fälligen Verlängerung muss das Mitglied der IAPP einen Wohnungswechsel unaufgefordert mitteilen. Das Mitglied stellt sein Passbild in digitaler Form zu Verfügung. Bei einer postalischen Übermittlung des Passbildes übernimmt IAPP die Implementierung des Passbildes. Das Mitglied verzichtet auf die Rückgabe des Passbildes, dieses wird von IAPP weder archiviert, noch vorrätig gehalten. Presse-Dokumente werden nur an Mitglieder ausgegeben, die bei IAPP akkreditiert sind.

Alle Abbildungen der Pressedokumente und Merchandising Artikel sind beispielhaft und können sich in Farbe, Form oder aufgrund von Updates und Verbesserungen von den Abbildungen auf der Website unterscheiden. Die Kosten für eine Zweitausstellung aufgrund von Verlust oder Adressänderung können Mitglieder in Ihren Mitglieder-Login Bereich (IAPP-Shop) entnehmen. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen, das Mitglied ist für richtige Angaben verantwortlich. Mitglieder, die eine Anmeldung mit falschen oder irreführenden Daten vornehmen, werden gesperrt und alle Ansprüche auf die Pressedokumente gehen verloren.

A, Gültigkeit der Presse-Dokumente:

Die von IAPP zur Verfügung gestellten Presse-Dokumente sind nur gültig mit der von IAPP gelieferten Jahresmarke (PKW-Schild) bzw. der auf dem Presseausweis oder der Press ID Card angegebenen Jahreszahl. Der Presseausweis und die Press ID Card wird jährlich neu ausgestellt, wenn die Servicepauschale zuvor bezahlt wurde. Es ist notwendig, dass das Mitglied die Jahresmarke (Hologram) auf dem PKW-Schild anbringt. Das PKW-Presseschild ist gültig in Verbindung mit dem Presseausweis und kann jährlich verlängert werden. Das Presseschild wird mit erstmals kostenlos bzw. ohne Aufpreis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren ausgestellt. Danach kann das Mitglied auf Anfrage ein neues PKW-Schild anfordern. Kosten für Ausstellung und Versand hat das Mitglied zu tragen. Das PKW-Presseschild entbindet nicht von der Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Wird die Rechnung für die Jahresmarken bzw. Servicepauschale nicht bezahlt, kann IAPP die Akkreditierung und den Mitgliederaccount sperren und die Pressedokumente einziehen.

§6 Gewährleistung und Haftung:

Sie Gewährleistungen gegenüber IAPP, dass sie alle Ihre Pflichten als Mitglied betreffenden Gesetze einhalten. Dass die von Ihnen in Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft gemachten Angaben aktuell, vollständig und richtig sind. Sie müssen mindestens achtzehn Jahre alt sein. Sie werden IAPP schnellstmöglich über jegliche Änderungen Ihrer Angaben einschließlich Kreditkartendaten informieren. IAPP haftet nicht für Ihre Kosten. IAPP haftet nicht für Kosten egal jeglicher Art, die Ihnen durch die Ausübung Ihrer Pflichten als Mitglied entstehen.

§7 Verschiedenes:

Die von der IAPP ausgestellten Pressedokumente sind keine Einkaufs- od. geldwerte Vorteile verbunden. Die Pressedokumente sind unaufgefordert zurückzugeben, sofern die Voraussetzungen für den Besitz der Dokumente entfallen. IAPP behält sich das Recht auf Änderungen der AGB jederzeit ausdrücklich vor. Das Mitglied bestätigt, journalistisch tätig zu sein. Ist das Mitglied künftig nicht mehr journalistisch tätig, teilt er dies unverzüglich der IAPP mit. In diesem Fall hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten, welche von ihm bezahlt wurden.

§8 Copyright:

Alle innerhalb des Internetangebotes benannten und möglicherweise durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen sämtlich den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen- sowie den Besitzrechten der eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, vom Dienstleister selbst erstellte Objekte verbleibt allein beim Dienstleister. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Dokumente und Texte in anderen Publikationen ist ohne Zustimmung des Dienstleisters nicht gestattet.

§9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand:

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dienstleister und Nutzer findet das Recht der Vereinigten Staaten Anwendung. Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Teile Las Vegas, ebenso wie für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen IAPP und Mitglied.

§10 Sonderbestimmungen für den Online-Handel:

IAPP übernimmt keine Gewähr für die ständige Erreichbarkeit seines Online-Angebotes, noch für etwaig aus dessen Benutzung entstehenden Schäden oder Nachteile. IAPP kann für den Verlust, den Mißbrauch oder die Verfälschung von Daten, welche u.a. auf elektronischem Wege zwischen Mitglied und IAPP ausgetauscht werden nicht haftbar gemacht werden, sofern diese Daten nicht nachweislich und vorsätzlich durch den IAPP verfälscht oder missbräuchlich genutzt wurden. IAPP hat das Recht, Mitglieder dann vom kaufmännischen Verkehr auszuschließen, wenn diese in Verbindung mit missbräuchlicher Nutzung von Onlineangeboten oder elektronischer oder bargeldloser Zahlungsmittel stehen oder ein solcher Verdacht besteht.

§ 11 Datenschutz:

Es finden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Anwendung. Mitglieder-Daten werden elektronisch gespeichert. Persönliche Daten wie Name, Adresse, Rufnummern oder E-Mail Adressen von Mitgliedern werden nicht an Dritte weitergegeben. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe von Daten besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf freiwilliger Basis.

§12 Schlußbestimmungen:

Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den AGB keine abweichenden Vorschriften enthalten sind. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar, dann bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.