IAPP Ethik-Kodex

Die IAPP hat in Abstimmung mit nationalen und internationalen Regierungen und mit seinen Mitgliedern einen Ethik-Kodex verabschiedet. Im Kern werden die Felder Recherche, Persönlichkeits- rechte, wahrheitsgemäße Berichterstattung und Trennung von redaktionellen Inhalten und Anzeigen behandelt. Durch die verbandsinterne Anwendung soll jedes Mitglied noch stärker für ethische Problemfälle sensibilisiert werden. Der Ethik-Kodex der IAPP ist so entwickelt worden, dass er für jedes Mitglied persönlich und unabhängig vom Medium verbindlich ist.

Präambel

Ziel des Ethik-Kodex ist es, jedem Mitglied die Verantwortung dem Medienkonsumenten gegenüber zu verdeutlichen und an die Verpflichtung zu fachlich fundierter Berichterstattung zu appellieren.

Wer gegen den Ethik-Kodex verstößt, muss mit Maßnahmen rechnen, die beginnend bei einer Verwarnung bis hin zum Ausschluss aus dem Verband reichen können. Die IAPP möchte mit dem Ethik-Kodex seine Mitglieder nicht reglementieren, sondern er soll als Entscheidungshilfe und Leitfaden für ethische Fragestellungen dienen, mit denen Journalisten stets konfrontiert werden. Presserechtliche Auseinandersetzungen können so vermieden werden.

§ 1 - Grundsätze der Berichterstattung

  • Die freien Medien erfüllen einen wichtigen Auftrag zur Erhaltung der demokratischen Gesellschaftsstruktur - und das weltweit. Sie erfüllen eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und tragen zum Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bei. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben Journalisten besondere Recherchebefugnisse.
  • Berichterstattungen dienen der Information und müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Wertungen von Journalisten müssen zu erkennen sein.
  • Von der Berichterstattung betroffene Personen oder Organisationen müssen Gelegenheit haben, sich vor der Veröffentlichung zu eventuellen Vorwürfen äußern zu können.
  • Unterläuft trotz gewissenhafter Recherche ein Fehler, muss der Journalist diesen sofort und unaufgefordert berichtigen und darauf hinweisen.
  • Die IAPP lehnt eine Sensationsberichterstattung ab, bei der sensationsheischende Darstellungen von Gewalt, Katastrophen, persönlichen Tragödien oder Sexualität zu Lasten von Sorgfalt und Objektivität gehen.
  • Stellt der Journalist Gerüchte auf, die nicht verifiziert werden können, müssen diese als solches erkennbar sein.
  • Noch mehr Sorgfalt muss bei sensiblen Themen wie Gerichtsverhandlungen erfolgen. Namentliche Nennungen von Verdächtigten sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Darstellungen von medizinischen Neuerungen sollten so nüchtern gehalten werden, dass sie bei Patienten keine falschen Hoffnungen erwecken.
  • Eine besondere Sorgfaltspflicht muss auch bei Themen über Kapitalmärkte und Finanzprodukte erfolgen.
  • Mitglieder der IAPP achten die Persönlichkeitsrechte und wägen zwischen deren Schutz und dem öffentlichen, wenn auch begründeten Interesse ab.

§ 2 - Recherche

  • Die Mitglieder der IAPP verpflichten sich zu einer sorgfältigen Recherche.
  • Wird PR-Material zur Berichterstattung herangezogen, muss dies als solches gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Bild- und Hörfunkmaterial, das von PR-Stellen zur Verfügung gestellt wird.
  • Recherchequellen sind in der Berichterstattung zu nennen, sofern sie nicht die Anonymität eines Informanten gefährden.

§ 3 - Unabhängigkeit der Berichterstattung

  • Journalistische Berichterstattung ist in erster Linie ihren Rezipienten verpflichtet. Sie ist unabhängig von Werbekunden und PR-Maßnahmen.
  • Ein Journalist muss zwischen einem PR-Auftrag und der journalistischen Berichterstattung strikt unterscheiden.

§ 4 - Eintritt für die Pressefreiheit

  • Mitglieder der IAPP garantieren für die Anonymität ihrer Informanten und schützen diese vor eventuellen Sanktionen.
  • Dieser Informationsschutz ist wesentlicher Bestandteil der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit.
  • Werden Mitglieder der IAPP bei deren Tätigkeit behindert, kann dies der International Association of Press Photographers mitgeteilt werden, die - soweit möglich - verbandspolitisch und/oder juristisch vorgehen kann.

§ 5 - Sanktionen der IAPP bei Verstößen gegen den Ethik-Kodex

  • Wird bekannt, dass ein Mitglied gegen den Ethik-Kodex verstoßen hat, wird der Fall dem Präsidium zur Verhandlung vorgelegt. Das Mitglied hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Wird ein erheblicher Verstoß bekannt, kann das Präsidium eine Verwarnung gegen das Mitglied aussprechen.
  • Kommt es zu wiederholten Verstößen, kann das Präsidium mit einfacher Mehrheit das Mitglied aus der International Association of Press Photographers ausschließen.